Reinigungspflicht

Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe. Wir sind berechtigt, nach erfolgter Reinigung die erforderlichen Einwasserungsfreigaben auszustellen.

Untenstehend finden Sie alle wichtigen Informationen zu der Reinigungspflicht.

Sie müssen das Formular für die Selbstdeklaration des Standortgewässers ausfüllen. Anschliessend erhalten sie die Freigabe des Standortgewässers.

Sie müssen den Gewässerwechsel anmelden und das Boot ev. Reinigen lassen.

Sie melden den Gewässerwechsel an. Anschliessend bringen Sie das Boot zu uns inkl. dem QR Code, welchen sie durch die Anmeldung erhalten haben. Nach der Reinigung bestätigen wir die Reinigung und sie erhalten die Freigabe per Mail.

Wir sind eine autorisierte Stelle für diese Reinigungen und unterstützen Sie gerne, wenn Sie einen Wechsel in ein anderes Gewässer in Betracht ziehen. Sie teilen uns Ihren Wunschtermin mit per Mail an: [email protected]. Nach Möglichkeit werden wir diesen Termin bestätigen oder mit Ihnen Kontakt aufnehmen für einen Ersatztermin. Bitte beachten Sie, dass wir spontane Reinigungen nicht durchführen können.

Wenn das Boot bei uns ist, werden wir dieses innerhalb zwei Tagen reinigen.

Die Kosten für die Reinigung variieren je nach Grösse und Verschmutzungsgrad des Bootes und liegen zwischen CHF 250 und CHF 1000. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand, basierend auf den folgenden Tarifen:

  • Grundgebühr: CHF 70
  • Reinigung inkl. Hochdruckreiniger: CHF 150/h 
  • Für ein kleineres Boot müssten sie mit CHF 250 rechnen, für ein mittleres Boot CHF 500 und für ein grosses Boot bis zu CHF 1000.

Bitte beachten Sie, dass wir strikt nach den Vorgaben des Kantons verfahren, was unter anderem das Ablassen des Bilgenwassers und das heisse Spülen des Motors umfasst. Pausalpreise im Vorgang der Reinigung sind NICHT MÖGLICH.

Die Reinigung kann bei Abholung des Bootes mit Kredit/Debitkarte oder BAR beglichen werden.