Schiffsmelde- und Reinigung

Reinigungspflicht

Für immatrikulierte Schiffe, die im Kanton Bern das Gewässer wechseln, gilt ab 23. September 2024 eine Melde- und Reinigungspflicht. Damit will der Kanton Bern verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel weiter ausbreiten. Die Schiffshalterinnen und -halter müssen den Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden. Die Reinigung erfolgt durch autorisierte Betriebe. Wir sind berechtigt, nach erfolgter Reinigung die erforderlichen Einwasserungsfreigaben auszustellen. Untenstehend findest du alle wichtigen Informationen zur Reinigungspflicht.

Du musst das Formular für die Selbstdeklaration des Standortgewässers ausfüllen. Anschliessend erhältst du die Freigabe des Standortgewässers.

Du musst den Gewässerwechsel anmelden und das Boot evtl. reinigen lassen.

Melde den Gewässerwechsel an. Anschliessend bringst du das Boot nach Absprache zu uns inkl. dem QR Code, welchen du durch die Anmeldung erhalten hast. Nach der fachgerechten Reinigung bestätigen wir die Reinigung und du erhältst die Freigabe per Mail.

Wir sind eine autorisierte Reinigungsstelle und unterstützen dich gerne, wenn du einen Gewässerwechsel planst. Teile uns deinen Wunschtermin mit per Mail an: [email protected]. Nach Möglichkeit werden wir diesen Termin bestätigen oder mit dir Kontakt aufnehmen für einen Ersatztermin. Bitte beachte, dass wir spontane Reinigungen nicht durchführen können.

Wenn das Boot bei uns ist, werden wir dieses meistens innerhalb von zwei Tagen reinigen.

Die Kosten für die Reinigung variieren je nach Grösse und Verschmutzungsgrad des Bootes und liegen zwischen CHF 250.00 und CHF 1’000.00. Die Berechnung erfolgt nach Aufwand, basierend auf folgenden Tarifen:

  • Grundgebühr: CHF 70.00
  • Reinigung inkl. Hochdruckreiniger: CHF 150.00/h

Wir verfahren strikt nach den Vorgaben des Kantons, was unter anderem das Ablassen des Bilgenwassers und das heisse Spülen des Motors umfasst. Pauschalpreise können vor der Reinigung nicht festgelegt werden.
Die Reinigung muss bei Abholung des Bootes mit Kredit-/Debitkarte oder BAR beglichen werden.